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Gerichtliche Anfechtung gegen das Räumungsmoratorium der Stadt Boston

LKlage eingereicht im Namen des älteren Mattapan-Hausbesitzers, der Miete in Höhe von 29.000 USD schuldete, und des örtlichen Polizisten

Aktualisiert (29. Nov. 2021) – Die Richterin des Wohnungsgerichts, Irene Bagdoian, schlägt das Räumungsmoratorium von Boston nieder

Diese Woche wurde beim Eastern (Boston) Housing Court eine neue Klage gegen die kürzlich ergangene Moratoriumsverfügung der Stadt Boston eingereicht. Der Fall wird vor Richterin Irene Bagdoian verhandelt. Die Klage wurde von der erfahrenen Vermieteranwältin Jordana Greenman, Esq. und Mitch Matorin, die beide an der föderalen und staatlichen Herausforderung des Räumungsmoratoriums von Gouverneur Baker arbeiteten. Ich werde das Team nach Bedarf unterstützen und hoffentlich in der Lage sein, einen „Friend-of-the-Court“-Schriftsatz zur Unterstützung einzureichen. Nachdem der Oberste Gerichtshof der USA das von den Centers for Disease Control verhängte landesweite Räumungsmoratorium aufgehoben hatte, verhängte die amtierende Bürgermeisterin von Boston, Kim Janey, mit Wirkung zum 31. August 2021 ein stadtweites Räumungsmoratorium, das bis zur Entscheidung der Boston Public Health Commission auf unbestimmte Zeit in Kraft ist nach eigenem Ermessen zu kündigen. Die Anordnung sieht vor, dass „kein Vermieter und/oder Eigentümer die Zustellung einer Mahnung bei einer Räumung zustellen oder veranlassen darf oder auf andere Weise eine Wohnungsräumung gegen einen Einwohner von Boston erzwingen darf, während diese Anordnung in Kraft ist.“ Die Klage wurde im Namen von Janet Avila eingereicht, einer Mattapan-Frau, deren Mieterin ihr 29.000 Dollar Mietrückstände schuldete. Diese Räumung wurde durch staatliche und dann bundesstaatliche Verbote blockiert, die während eines Großteils der Pandemie in Kraft waren. Im August erließ das Housing Court jedoch ein endgültiges Urteil in dem Fall, das es Avila ermöglichte, den Mieter zu kündigen. Am selben Tag kündigte die amtierende Bürgermeisterin Janey das Moratorium an. Sie hängt jetzt an diesem Mieter und steht vor großen finanziellen Schwierigkeiten. Der andere Kläger ist David Boudreau, ein Polizist, den die Stadt daran gehindert hat, Zwangsräumungen durchzuführen. Die Stadt hat auch den ungewöhnlichen Schritt unternommen, einen Drohbrief an alle lizenzierten Stadtpolizisten zu richten, damit sie sich an das Räumungsmoratorium halten, damit ihre Lizenzen nicht in Gefahr geraten. Wie in der unten verlinkten Klage beschrieben, stellt die Boston Order einen klaren Verstoß gegen die Home Rule Amendment dar, die lokale Anordnungen verbietet, die in direktem Konflikt mit den Gesetzen der Bundesstaaten stehen (Räumungen). Boston bräuchte für ein solches Räumungsmoratorium die volle Zustimmung der staatlichen Gesetzgebung, die es nicht hat. Die Anordnung scheint auch die gesetzlichen Befugnisse der Kommission für öffentliche Gesundheit zu überschreiten (ähnlich der Begründung des Obersten Gerichtshofs bei der Aufhebung des CDC-Moratoriums). Tatsächlich gab die amtierende Bürgermeisterin Janey öffentliche Erklärungen ab, in denen sie die fragwürdige Rechtmäßigkeit des Ordens anerkannte, entschied sich jedoch, ihn während eines heiß umkämpften Bürgermeisterwahlkampfs trotzdem zu erlassen. In Wirklichkeit verhindert das Bostoner Räumungsmoratorium nur die Räumung der lästigsten Mieter. Die überwiegende Mehrheit der Zwangsräumungen wird mit dem Zufluss von Bundes- und Landesmietbeihilfen ohne Zwangsauszüge finanziert und gelöst. Es gibt jedoch viele „fehlerlose“ Fälle, die von Immobilieneigentümern eingereicht werden, die wieder in Mietwohnungen einziehen möchten, in denen Mietverträge abgelaufen sind oder in denen sich das Vermieter-Mieter-Verhältnis gerade verschlechtert hat. Die Boston Order würde unschuldige Vermieter wie Frau Avila dazu bringen, in diesen schlimmen Situationen festzustecken. Das Wohnungsgericht hat eine erste Anhörung in dem Fall für den 9. November angesetzt. Wir erwarten, dass die Stadt und die Mieteranwälte diese Klage energisch verteidigen. Reich

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